Revers des Bernd Ruscheplatte über die vom Propst tom Roden, Wilhelm von Haxthausen, ihm für beide Geschlechter seiner Familie (to byder Kunne mynes Geslechts) zu rechtem Pachtlehen, gegen eine Pacht von sechs Schillingen, ihm übertragenen Güter.

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Westfalen
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