Allgemeine Anordnungen und Vorschriften wegen der Verhütung und respektive des Ersatzes des Wildschadens , auch des Wildhütens; ferner die Vorschläge der Langenburger Forstverwaltung die zweite entscheidende Wildschaden-Einsicht durch den Polizeibeamten leiten zu lassen und mit der Zehnt-Abschätzung zu verbinden.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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