Hans Miller zu Stockenweiler und Ehefrau Anna Mägerlinin bekennen, daß ihnen Maria Salome von Herrliberg geborene Wolgemut von Mutburg, Witwe, aufgrund einer Vollmacht ihrer Kinder auf Lebenszeit Hof und Gut zu Stockenweiler mit 16 Winterfuhren zu rechtem Leib- und Zinslehen verliehen hat. Früherer Besitzer war Georg Schlachter. Die Beliehenen müssen das Gut persönlich bewirtschaften und in gutem, ungeteiltem Zustand erhalten. Sie dürfen nur eine Feuer- und Herdstatt haben, nichts entfremden, insbesondere kein Eichen-, Buchen- oder Tannenholz ohne Erlaubnis des Ausstellers fällen. Wenn sie Brenn- oder Bauholz für den Hof benötigen, erhalten sie es auf Anweisung des Bannwarts. Sie sollen den Hof mit eigenen Pferden und mit Vieh besetzen. Heu, Stroh oder Mist dürfen sie nicht weggeben. Sie müssen bei Errichtung der Leihe- und Reversbriefe einen Ehrschatz von 100 fl Reichswährung bezahlen. Jährlich zahlen sie als Leiblehengült zu Martini 26 fl Reichswährung, jeden Gulden zu 15 Konstanzer Batzen gerechnet. Im Todesfall und bei Nichteinhaltung der Leihebedingungen fällt der Hof heim. Es muß dann mit Mist, Heu, Stroh, Früchten, Samen und anderem gehalten werden wie in Stockenweiler und Umgebung üblich.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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