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Landgraf Karl von Hessen-Kassel ratifiziert den am 11. Mai 1697 in Gießen mit Landgraf Ernst Ludwig von Hessen-Darmstadt geschlossenen Vertrag übe...
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Urkunden des Großherzoglich-Hessischen Hauses >> 1671 - 1894
Kassel 1697 Mai 18
Hessen-Darmstadt
Papierlibell, mit Unterschrift und aufgedrücktem Lack-Siegel
Urkunde
Vermerke (Urkunde): (Voll-) Regest: Landgraf Karl von Hessen-Kassel ratifiziert den am 11. Mai 1697 in Gießen mit Landgraf Ernst Ludwig von Hessen-Darmstadt geschlossenen Vertrag über den Zusammenhalt der beiden Häuser, die Auszahlung der vom Kaiser zugesicherten 145 Römermonate an Hessen-Kassel, die Vereinigung der Truppen, das Kommando, das Vorgehen im Oberrheinischen Kreis, die Entschädigung des Hauses Hessen für erlittene Kriegsdrangsale und die Verhinderung von Truppendurchmärschen
Vermerke (Urkunde): Siegler: Unterschrifts- und Siegelankündigung des Ausstellers
Angaben zum entzogenen Vermögen
Sonstige Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgte Person“ meint eine Person, die einen Entschädigungsanspruch für einen Schaden durch NS-Verfolgung geltend machte. Wenn der Antrag nicht von der verfolgten Person selbst, sondern von einer anderen Person gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ angegeben und ihre Beziehung zur verfolgten Person, soweit vorhanden, vermerkt. In den Quellen wird die verfolgte Person mitunter als „Geschädigter“, die antragstellende Person als „Anspruchsberechtigter“ bezeichnet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.