Ernst Wulf und die Vormünder seines Bruders Peter, Söhne des Johann Wulf, verkaufen unter dem Vorbehalt der lehnsherrlichen Bewilligung phre beiden Höfe zu Westendorf mit Zubehör an den Landkomtur Rob Dietrich Overlacker; Belehnungsgesuche der Komture von Mühlheim/Möhne