1.) Der freie Hof des Landgrafen von Hessen zu Lembach [Stadtteil von Homberg (Efze), Schwalm-Eder-Kr.] mit seinen Behausungen, Garten, sechs Hufe...
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Urk. 14, 6668
Vgl. altes Findbuch (R Nr. 1354), s.v. von Hesperg, Nr. 5
A I u, von Hesperg sub dato
Urk. 14 Aktiv- und Passivlehen [ehemals: Urkunden A I u]
Aktiv- und Passivlehen [ehemals: Urkunden A I u] >> Aktivlehen >> Personenbetreffe W >> Wech-Wei >> Wehren, von
1562 Juli 09
Lehnsrevers
Urkunde
Vermerke (Urkunde): (Voll-) Regest: 1.) Der freie Hof des Landgrafen von Hessen zu Lembach [Stadtteil von Homberg (Efze), Schwalm-Eder-Kr.] mit seinen Behausungen, Garten, sechs Hufen Land und Wiesen, den der 1453 Belehnte vom Landgrafen gegen Rückgabe der Burg Heiligenberg erhalten hatte; 2.) folgende Gehölze und Büsche, nämlich das Blasserod [Wüstung/Gehölz bei Homberg (Efze), Schwalm-Eder-Kr.] und der Busch, genannt der Brendelbusch, ebenfalls gelegen am Blasserod, und die Nutzung des Buschs, genannt der Hetzelsbach, für die Schafe und Kühe des 1453 Belehnten; der Landgraf behält sich jedoch vor, in den genannten Gehölzen und Büschen Zaunruten und Wellruten für seinen Bedarf hauen zu lassen; 3.) das kleine Land, gelegen im Lendorfer Feld [Lendorf, Stadtteil von Borken (Hessen), Schwalm-Eder-Kr.]; 4.) ein Acker zu Roppershain [Stadtteil von Homberg (Efze), Schwalm-Eder-Kr.], gelegen bei dem Land des Apel (Happel) Wildungen; 5.) eine Schäferei, die der 1453 Belehnte in dem Hof [zu Lembach] haben darf, jedoch nur für seine eigenen Schafe und keine fremden, die auch nur über seinen eigenen Eimer allein gehen und trinken dürfen; ausgenommmen sind die Dienste, Gülte und anderes Zubehör, die der Landgraf in den genannten Lehen und Gütern in dem Dorf [Lembach] hat, welche der Burg Homberg zustehen; 6.) ein Gut zu Lembach, das ehemals dem gemeinen Almosenkasten zu Homberg [Efze] gehörte, als Ersatz für zwei Hufen Land zu Böddiger [Stadtteil von Felsberg, Schwalm-Eder-Kr.], die der 1547 Belehnte mit Zustimmung des Lehnsherrn dem gemeinen Almosenkasten zu Homberg [Efze] verkauft hatte; das Gut zu Lembach wurde 1547 von Konrad Bieger bewirtschaftet und zinst jährlich drei Malter Frucht partim Homberger Maß; 7.) das Niedergericht zu Wehren [Stadtteil von Fritzlar, Schwalm-Eder-Kr.] als Erbmannlehen; 8.) ein Burgsitz zu Gudensberg [Stadt, Schwalm-Eder-Kr.] und ein Baumgarten zu Gudensberg und was zu dem Baumgarten gehört als Erbburglehen; 9.) vier Hufen Land, sechs Gesesse und ein Wall mit Graben und Behausung zu Hesserode [Stadtteil von Felsberg, Schwalm-Eder-Kr.]; 10.) eine Hufe Land zu Helmshausen [Stadtteil von Felsberg, Schwalm-Eder-Kr.]; 11.) ein freies Gut zu Hombergshausen [Stadtteil von Homberg (Efze), Schwalm-Eder-Kr.] mit Wiesen, Ackern und Zubehör; diese drei Lehen hatten ehemals die von Linne inne, welche sie aber ehemals dem 1459 Belehnten verkauft hatten.
Vermerke (Urkunde): Siegler: Friedrich von Wehren, Wilhelm von Wehren
Vermerke (Urkunde): Siegler: Friedrich von Wehren, Wilhelm von Wehren
Belehnte/r: Friedrich und Wilhelm von Wehren, Söhne des verstorbenen Wilhelm von Wehren
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
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Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
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Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
10.06.2025, 09:13 MESZ
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