A: Pfalzgraf Friedrich II. S: A. E: beide Parteien. Betreff: Spruchbrief in den Irrungen zwischen Abt Bartholomäus und Konvent des Klosters Michelfeld einerseits und Bürgermeister, Rat und Gemein der Stadt Auerbach anererseits. Der Spruch lautet: 1) Auf Klage der Stadt Auerbach, dass der Abt es wegen der Handwerksleute im Dorf Michelfeld anders halte als im Vertrag Pfalzgraf Ottos II. (von Pfalz-Neumarkt) vom 30. Juni 1489 vereinbart, wird bestimmt, dass der Abt im Dorf Michelfeld einen Schmied, einen Schneider, einen Schuster, einen Bader, einen Metzger und einen Bäcker haben darf und jeder dieser sechs Handwerker einen Knecht, aber keinen Lehrknaben haben darf. Die Handwerker sollen nur für den Abt und die Inwohner im Kloster und im Dorf Michelfeld arbeiten, aber nicht außerhalb des Dorfes und auch ihre Waren nicht außerhalb des Dorfes verkaufen. Doch steht es ihnen frei, wie andere Handwerksleute die freien Jahrmärkte mit ihren Waren zu besuchen. Den Zimmerleuten, Maurern und Deckern, die in Michelfeld ihre Wohnung haben, soll es jedoch erlaubt sein, ihr Handwerk zu treiben, wo sie wollen. Auch sollen dem Abt diejenigen Handwerker, die er für sein Kloster braucht, zugestanden sein, doch dürfen diese für niemand anderen als für den Abt, den Konvent und die Inwohner im Kloster arbeiten. 2) Gemäß dem Vertrag Pfalzgraf Ottos II. vom 30. Juni 1489 soll der Wirt in Michelfeld sein Bier in der Stadt Auerbach beziehen. Der Abt soll ihm kein Bier aus dem Kloster vorlegen und auch seinen "Zugewandten" im Dorf Michelfeld kein Bier aus dem Kloster um Geld "unter den Reifen" geben, es sei denn, dass in Auerbach ein Mangel an Bier erscheine und der Wirt dort keines zu kaufen findet. Dann soll es dem Wirt erlaubt sein, sein Bier vom Abt oder an einem anderen Ort seines Gefallens zu kaufen. 3) Das Tor der Straße, die durch Michelfeld nach Auerbach führt, das nachts zugesperrt wird, soll für die Fuhrleute, die nachts ankommen, aufgetan werden. 4) Der Abt soll niemandem Kleider oder Tuche verkaufen, es sei denn allein seinen Dienstleuten zu ihrem Lohn, denn es gebühre geistlichen Personen nicht, "mit Kaufmannshändeln umzugehen". 5) Wenn die Äcker am Ebersberg nicht in Händen von Bürgern der Stadt Auerbach sind, sollen sie die von Auerbach nicht mit Steuern beschweren. 6) Auf die Klage der Stadt Auerbach, dass sie der Abt mit seinen Schafen und Kühen "hart übertreibe", so dass sie für ihre Kühe keine Weide mehr habe, wird gesprochen, dass zukünftig der Abt und die Stadt ihre Schafe und Kühe auf dem alten Steig hinauf auf einen Weg, der auf die Einsiedelbrücke führt, und über die Straße, die vom Rosenhof hinter den Stein zu der linken Hand geht, wo man von Auerbach aus auf die Einsiedelbrücke zuzieht, treiben sollen.

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Staatsarchiv Amberg
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