1601 Apr. 15 (Dienstag nach Jubilate) Abt Johann [IV. Lurtz], Prior und Konvent des Klosters Schöntal verleihen nach dem Tod des bisherigen Beständers Hans Eberlin dessen Söhnen Eberhard und Balthas Eberlin, beide wohnhaft zu Flein, das Halbteil ihres genau beschriebenen Freihofs zu Flein zu Erblehen und gestatten auf Fürsprache des Philipp Kugler, Notar und Prokurator [des gen. Abts], und auf Bitten der Beständer die Aufteilung dieses Halbteils. Siegler: die A. (Unnser Abbtey Secret) Ausf. Perg.-Libell, 5 Bll. in Großfolio - an rot-weißer Kordel Holzkapsel ohne Deckel, Sg. abg. - Rücktitel: Lehenbrieff uber den Schönthaler [Hof] zu Flein ... Bem.: Laut Nachtrag im Findbuch von 1825 S. 116 im Jahr 1831 vom Kameralamt Heilbronn [an das Staatsarchiv Stuttgart] eingesandt.

Vollständigen Titel anzeigen
Landesarchiv Baden-Württemberg
Objekt beim Datenpartner
Loading...