Erzbischof Engelbert von Köln bestätigt, den Spuren seines Vorgängers, des Erzbischofs Philipp, folgend, dessen Entscheidung in der Auseinandersetzung zwischen der Mutterkirche in Hüsten (Hüstene) und dem Konvent in Oelinghausen und den später mit Zustimmung der Parteien gefällten Schiedsspruch guter Männer. Danach sollte die Kirche in Oelinghausen mit all ihren Besitzungen und all den sie bewohnenden Leuten, die sie vor der Anordnung des Erzbischofs Philipp bis auf den heutigen Tag erworben hatte, hinsichtlich der Beichte, Krankenbesuch, Beerdingung, Dienstleistungen, Meßhafer, Synode und all den Leistungen, die die Mutterkirche in Hüsten von der Kirche in Oelinghausen namens der Pfarrei üblicherweise fordern konnte, mit Einverständnis des Heinrich, des Propstes von St. Severin in Köln, in dessen Dekanat die Kirche in Hüsten liegt, frei sein. Damit die Kirche in Hüsten keine Beeinträchtigung erleide, sollte sie von dem Zehnten in Herdringen (Herderinge), der ihr von ihren Gründern entfremdet worden war und den die Kirche in Oelinghausen auf eigene Kosten zurückgewonnen hatte, zum Ersatz jährlich 10 Schillinge erhalten. Der Erzbischof billigt diese Entscheidung, droht Zuwiderhandelnden den Bann an und kündigt sein Siegel an. Geschehen 1224 (1223) in der 11. Indiktion, März 3 (quinto Nonas Martii, die dominica) [die Einordnung in das Jahr 1224 trotz der im Text genannten Zahl 1223 wird durch die Tasache bestätigt, daß der 3. März im Jahre 1224 ein Sonntag war] in der Kapelle des Gotswin in Soest (Susatie), als Papst Honorius III. die Kirche leitete und Friedrich römischer Kaiser war. Zeugen: Heinrich, Propst von St. Severin in Köln, Thomas, Propst in Soest, Erpo, Dechant, Radolfus, Scholaster, Gerard, Küster, Hartradus, Kellner, Heinrich, Kämmerer, Johannes, Tidericus, alles Kanoniker zu Soest, Ludolf, Kanoniker von St. Cecilien in Köln, Radolfus, Prior, Albert in Oelinghausen.