Erhart Wetzel, Bürger zu Reutlingen (Ruitlingen), verkauft mit Einwilligung seiner ehelichen Hausfrau Agnes Kuchenmaenin der "ellenden Kertzen" zu Trochtelfingen (Trohtelfingen) und ihren Pflegern für 11 Pfund Heller, deren Empfang der Aussteller bestätigt, 10 (1) Schilling Heller ewiger Gült aus 3 Vierteln Mannsmahd Wiesen zu Steinhilben (Stainhuilben) (Anlieger: die Widamwiese, die Peter Graeff innehat; des Vogts Wiesen, die an St. Jakobsaltar gehören). Der Aussteller hat die Wiese mit allen Rechten, Nutzungen und allem Zubehör der "ellenden Kertzen" und ihren Pflegern für frei und eigen verkauft mit allen Rechten, die er von seinem verstorbenen Schwiegervater (sweger) Kuonz Kuchiman geerbt hat. Der Aussteller soll der Käufern die Wiese fertigen. Dorsualvermerk: 10, Cunrat Wezels zinsbrieff X ß der Ellenden kerzen [15. Jh.], zu Steinhilb(en) von 3 V(ierteln) wisen, so der Ellend(en) Kertz(en) geaigent in disem briff, kompt von Bentz Kuchmann her, der vorhin auch 10 ß darauß geh(abt), die gibt ietz zuesamen 1 lb. Ist doch gesteigert worden A(nn)o 1593 mit 2 lb vnd gibt ietz 2 fl [17. Jh.] (1) "10" auf Rasur
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Erhart Wetzel, Bürger zu Reutlingen (Ruitlingen), verkauft mit Einwilligung seiner ehelichen Hausfrau Agnes Kuchenmaenin der "ellenden Kertzen" zu Trochtelfingen (Trohtelfingen) und ihren Pflegern für 11 Pfund Heller, deren Empfang der Aussteller bestätigt, 10 (1) Schilling Heller ewiger Gült aus 3 Vierteln Mannsmahd Wiesen zu Steinhilben (Stainhuilben) (Anlieger: die Widamwiese, die Peter Graeff innehat; des Vogts Wiesen, die an St. Jakobsaltar gehören). Der Aussteller hat die Wiese mit allen Rechten, Nutzungen und allem Zubehör der "ellenden Kertzen" und ihren Pflegern für frei und eigen verkauft mit allen Rechten, die er von seinem verstorbenen Schwiegervater (sweger) Kuonz Kuchiman geerbt hat. Der Aussteller soll der Käufern die Wiese fertigen. Dorsualvermerk: 10, Cunrat Wezels zinsbrieff X ß der Ellenden kerzen [15. Jh.], zu Steinhilb(en) von 3 V(ierteln) wisen, so der Ellend(en) Kertz(en) geaigent in disem briff, kompt von Bentz Kuchmann her, der vorhin auch 10 ß darauß geh(abt), die gibt ietz zuesamen 1 lb. Ist doch gesteigert worden A(nn)o 1593 mit 2 lb vnd gibt ietz 2 fl [17. Jh.] (1) "10" auf Rasur
Abt. Staatsarchiv Sigmaringen, Ho 172 T 2 Nr. 11
Repert. XIX, B 5, Nr. 6 (Kasten F, Fach 205; ersetzt durch rot: B 52)
Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Staatsarchiv Sigmaringen, Ho 172 T 2 Herrschaft Trochtelfingen: Urkunden
Herrschaft Trochtelfingen: Urkunden >> 1. Urkunden
1433 Juni 5 (1433 Juni 5 (Freitag nach Pfingsten))
Urkunden
Siegler: die ehrsamen weisen Schultheiß und Richter zu Trochtelfingen
Überlieferungsart: Ausfertigung
Siegelbeschreibung: Siegel abgegangen
Überlieferungsart: Ausfertigung
Siegelbeschreibung: Siegel abgegangen
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
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Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
Es gelten die Nutzungsbedingungen des Landesarchivs Baden-Württemberg.
03.04.2025, 13:42 MESZ
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