König Karl bestätigt den Städten Augsburg, Ulm, Memmingen, Kempten, Kaufbeuren, Leutkirch, Wangen, Biberach, Ravensburg, Lindau, Buchhorn, Überlingen, Pfullendorf, Esslingen, Reutlingen, Rottweil, Weil, Nördlingen, Schwäbisch Gmünd, Hall, Heilbronn, Wimpfen, Weinsberg ihre Freiheiten, verspricht sie in keiner Not des Reiches zu versetzen und erlaubt, dass wenn jemand einen dieser Artikel überfahren und sie von ihren Freiheiten drängen wollte, sie einander beholfen sein und sich des wehren dürfen, ohne damit wider ihn oder das Reich etwas zu verschulden.