Wolf von Niefern, ein Edelknecht, beurkundet, daß er mit Eberhard von Gertringen, Ritter, und dessen Erben über den streitigen Kirchenplatz zu Nöttingen sich dahin verständigt habe, daß sie und ihre Erben in Zukunft den genannten Kirchensatz gemeinschaftlich verleihen sollen, wozu Graf Wolf von Eberstein, von welchem der Kirchensatz zu Lehen rührt, seine Zustimmung gibt

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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