Bischof Georg von Passau bestätigt dem Kloster Seeon die von seinem Vorgänger Bischof Bernhard ausgestellte und durch das bischöfliche und das domkapitelsche Siegel beglaubigte, wörtlich inserierte Urkunde von 1312 (Urk. Nr. 31), mit der dieser dem Kloster Zollfreiheit in den passauischen Zollstationen Passau und Obernberg für jährliche zwölf Fuder Wein, sechs Metzen Getreide und für Tuch zur Herstellung der Mönchskutten gewährt. S: Bischof Georg v. Passau

Vollständigen Titel anzeigen
Bayerisches Hauptstaatsarchiv
Loading...