Auf unserer Webseite werden neben den technisch erforderlichen Cookies noch Cookies zur statistischen Auswertung gesetzt. Sie können die Website auch ohne diese Cookies nutzen. Durch Klicken auf „Ich stimme zu“ erklären Sie sich einverstanden, dass wir Cookies zu Analyse-Zwecken setzen. Sie können Ihre Cookie-Einstellungen hier einsehen und ändern.
Es wird bekundet, dass es zwischen Placidus [von Droste], Abt von
Fulda, und Philipp Reinhard Graf von Hanau zu Streitigkeiten wegen der
Grenzen a...
Anmelden
Um Merklisten nutzen zu können, müssen Sie sich zunächst anmelden.
Urk. 75 Fulda: Reichsabtei, Stift [ehemals: Urkunden R I a]
Fulda: Reichsabtei, Stift [ehemals: Urkunden R I a] >> Reichsabtei, Stift >> 1681-1690
1688 Mai 8/April 28
Ausfertigung, Papier, vier aufgedrückte Lacksiegel
Urkunde
Identifikation (Urkunde): Originaldatierung: So geschehen Obercalbach den 8ten May / 28ten April anno 1688
Vermerke (Urkunde): (Voll-) Regest: Es wird bekundet, dass es zwischen Placidus [von Droste], Abt von Fulda, und Philipp Reinhard Graf von Hanau zu Streitigkeiten wegen der Grenzen am Hasenborn unterhalb des Rollbergs und in Herolz unterhalb des Weinbergs; wegen einer Hutweide zwischen Steinau an der Straße und Sarrod; wegen der Grenze beim (Othhelm) im Kohlwald zwischen Oberkalbach und Niederkalbach; und wegen der Besteuerung (ius collectandi) der Einwohner in Stork gekommen ist. [1.] Die Bevollmächtigten des Abtes, Johann Engelbert von Droste, Obermarschall und geheimer Rat von Fulda, und Andreas Simon, Doktor beider Rechte und Hofrat, sowie des Grafen, Johann Kaspar (Caspar) Schmid, Doktor beider Rechte, und Georg Wilhelm Spener, Regierungsräte des Grafen bzw. Schultheiß in der Neustadt Hanau, sind 1688 Mai 5/April 25 (Mittwochs den 5ten May/25ten Aprili) am Glasberger Weiher zusammengekommen. Von dort sind sie zum Hasenborn geritten. In Anwesenheit Johann [?] Melchiors, Amtmann der von Riedesel in Lauterbach, haben die Fuldaer Bevollmächtigten die Wiese am Steinrücken bis zum Hasenberg hinauf für Fulda beansprucht; die Hanauer Bevollmächtigten haben eingewendet, dass die Einwohner von Hintersteinau dann ihr Vieh nicht mehr zur Tränke treiben könnten. Es folgt die Festlegung der Grenze. Die jeweiligen Einkünfte der Streitparteien bleiben von der Grenzziehung unberührt. Da die Hanauer Seite bei der Grenzziehung nachgegeben hat, hofft sie auf Rekompensation bei anderen Streitigkeiten. [2.] Die Bevollmächtigten sind 1688 Mai 6/April 26 (Donnerstag den 6ten May/26ten April) in Herolz zusammengetroffen und haben den umstrittenen Giebelberg (Gübelberg) besichtigt. Von dort sind sie nach Schlüchtern gegangen, wo sie Einwohner zum früheren Grenzverlauf befragt und anschließend die Grenze festgelegt haben. Es folgt eine detaillierte Grenzbeschreibung. Im Anschluss daran werden die Jagdrechte im Gebiet um Sarrod geregelt. Wegen des Schaftriebs in den Feldern bei den Weihern bestehen Streitigkeiten zwischen der Stadt Steinau an der Straße und der Gemeinde Sarrod. Es sind die bestehenden Verträge durchgesehen worden. Einer der ältesten Steinauer, der Metzger Peter Wagner, ist vom Hanauer Amtmann [?] in Steinau an der Straße in Anwesenheit des Fuldaer Amtmanns [?] in Uerzell unter Eid befragt worden; Peter Wagner hat ausgesagt, dass die Steinauer seit alters her einige Tage in der Woche den Schaftrieb ausüben durften. Es wird festgelegt, dass die Steinauer ihre Schafe jederzeit weiden lassen dürfen; der hanauische Schafhof erhält zehn Weidetage pro Jahr. [3.] Hinsichtlich der Besteuerung der Störkener Einwohner ist ein Prozess am kaiserlichen Kammergericht in Speyer anhängig, den man nun mit einem Vergleich beenden will. Es konnte jedoch keine Einigung herbeigeführt werden; die Neuregelung der Besteuerung ist daher vertagt worden. [4.] Die Bevollmächtigten haben sich 1688 Mai 7/April27 (Freytags den 7ten May/27ten April) in Oberkalbach beim (Othhelm) im Kohlwald getroffen. Es ist am Ort eine Grenzbesichtigung durchgeführt worden. Über den genauen Verlauf der Grenze konnte man sich jedoch nicht einigen. [5.] Die Bevollmächtigten haben sich 1688 Mai 8/April 28 (Sonnabendt den 8ten May/28ten April) erneut in Oberkalbach beim (Othhelm) im Kohlwald getroffen. Beide Seiten haben im Streit über die Grenze nicht nachgeben wollen. Der von Hanau beanspruchte Wald in dem Gebiet gehört nach Fuldaer Angaben mit den Schonungen zu Niederkalbach und Mittelkalbach. Da die Hanauer Bevollmächtigten keine Anweisungen von ihrer Regierung erhalten haben, können sie die Fuldaer Ansprüche nicht anerkennen. Um den Streit beizulegen, wird von den Bevollmächtigten ein Kompromiss vorgeschlagen: Die Grenze am Weinberg bei Herolz, die jüngst festgelegt worden ist, wird zugunsten Hanaus verändert; dafür wird die Grenze beim (Othhelm) Richtung Uttrichshausen mit provisorisch eingeschlagenen Grenzpfählen festgelegt. Die Bevollmächtigten übermitteln ihren Herren diesen Kompromiss zur Ratifizierung. Bis Pfingsten 1688 [1688 Juni 6] soll über den Kompromiss entschieden werden. Anschließend sollen die Pfähle durch Steine ersetzt werden. Ankündigung von Besiegelung und Unterfertigung. Von dem Vergleich (protocoll) sind zwei gleich lautende Exemplare ausgefertigt und von den Bevollmächtigten besiegelt und unterfertigt worden; jede Streitpartei hat ein Exemplar erhalten. Handlungsort: Oberkalbach. (siehe Abbildungen: Seite 1, Seite 2 und 3, Seite 4 und 5, Seite 6 und 7, Seite 8 und 9, Seite 10, Rückseite; Siegel: Lacksiegel 1, Lacksiegel 2, Lacksiegel 3, Lacksiegel 4)
Vermerke (Urkunde): Unterschriften: (Iohan Engelbert von Droste, Iohan Caspar Schmid manu propria / Andreas Simon, Georg Wilhelm Spener)
Vermerke (Urkunde): Siegler: Johann Engelbert von Droste, Johann Kaspar Schmid, Andreas Simon, Georg Wilhelm Spener
Die Datierung der Urkunde folgt sowohl dem gregorianischen wie dem julianischen Kalender.
Zahlreiche Randvermerke und Korrekturen im Text.
Die inserierte Artikelzählung ist in der Urkunde nicht enthalten.
Vgl. Nr. 2010, Nr. 2022, Nr. 2023 und Nr. 2140.
Angaben zum entzogenen Vermögen
Sonstige Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgte Person“ meint eine Person, die einen Entschädigungsanspruch für einen Schaden durch NS-Verfolgung geltend machte. Wenn der Antrag nicht von der verfolgten Person selbst, sondern von einer anderen Person gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ angegeben und ihre Beziehung zur verfolgten Person, soweit vorhanden, vermerkt. In den Quellen wird die verfolgte Person mitunter als „Geschädigter“, die antragstellende Person als „Anspruchsberechtigter“ bezeichnet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.