1538 März 18 (Mo n. Remeniscere). Bischof Konrad von Würzburg belehnt Zaisolf von Rosenberg zu Haltenbergstetten nach dem Tod der Brüder Konrad und Philipp von Rosenberg mit der Hälfte von einem Viertel folgender Lehenstücke: Achtel am Zehnten zu Goßmanndorf und etlichen Männern daselbst, Viertel am Zehnten zu Hofheim mit etlichen Männern daselbst, Achtel und halbes Achtel am Zehnten zu Niederhohenried und Oberhohenried, Viertel am Zehnten zu Junkersdorf mit etlichen Männern daselbst, Viertel an einem Viertel des Zehnten zu Jesserndorf, Fünftel an einem Viertel des Zehnten zu Neuses, Teil am Zehnten zu Gochsheim, Teil am Zehnten zu Gobetzhausen, Poppenhausen und Eurheim sowie Drittel am Zehnten zu Wachenfeld. Die Lehnestücke waren durch lehenherrlichen Spruch zwischen den Brüdern Philipp und Konrad von Rosenberg, Eustachius und Bernhard von Thüngen einerseits und Heinz, Balthasar, Joachim und David Truchsesse zu Wetzhausen andererseits 1533 an Rosenberg gefallen; Sr.: der A.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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