Kuno Wendthoff, Agatha v. Caßman, Eheleute, und Richmate Pape, Tochter, bekennen, dem Christoph Pape, ihrem Schwager und Vetter etliche Zinseinkünfte aus der Mühle zu Koning und einen 5 Morgen großen Kamp nächst dem Stuvenkamp verschrieben zu haben, die Zinszahlung für 1596 aber noch schuldig zu sein und ausserdem etliches Korn zu ihrer Haushaltung empfangen zu haben, was mit den restlichen Zinsen 68 Taler 5 Schilling ausmacht, und sie verpflichten sich, bei künftiger Wiederlösung des dem Christoph Pape verpfändeten 5 Morgen-Kampes die in der Wiederkaufsverschreibung vom 20.4.1593 auf 100 Rtl. festgesetze Lösesumme um 68 Taler 5 Schilling zu erhöhen.