Zwischen den Untertanen des Grafen Joachim zu Fürstenberg, Heiligenberg und Werdenberg, Landvogts in der Baar, Herrn zu Hausach im Kinzigtal, kaiserlichen Rats, und deren des Grafen Eitel Friedrich zu Hohenzollern, Sigmaringen und Veringen, Herrn zu Haigerloch und Wehrstein, des heiligen römischen Reiches Erbkämmerers, besonders den Untertanen der Gemeinden Salmendingen und Ringingen einerseits und der Gemeinde zu Jungingen andererseits, bestand etliche Jahre Streit über Weide und Zutrieb auf Heufeld. Die Herren lassen durch von beiden Parteien erbetene Zusätze und Unterhändler die beiden Parteien anhören, Augenscheinnehmen, Kundschaften und Beweise einziehen. Die Irrungen sollen durch rechtlichen Spruch entschieden werden. Zur Erhaltung guter Nachbarschaft und aus Kostenersparnis haben sich die Herren nachbarlich verglichen. Es erfolgt nochmaliger Augenschein durch die hierzu verordneten Räte und Amtleute: Hans Erlacher von Newbach, Oberamtmann der Herrschaft Trochtelfingen, Lienhard Kager, Doktor der Rechte, Obervogt der Grafschaft Hohenzollern, Wolfgang Henßler, Obervogt zu Trochtelfingen, und Jakob Groß, Rentmeister zu Hechingen. Diese wurden heute zu gütlicher Unterhandlung abgeordnet, haben sich an den strittigen Ort verfügt, die Parteien verhört, Augenschein genommen, den strittigen Ort beritten und den Streit durch gütliche Unterhandlung beigelegt: Künftig dürfen die gemeine Bauernschaft und Untertanen zu Jungingen außerhalb der gebannten Zeit ihre Weide und ihren Zutrieb mit ihren Herden vieh auf Heufeld haben innerhalb der nachfolgenden jetzt bei diesem Vertrag neu gesetzten Weidlauchen und Markungen gegen Jungingen zu und diese nach Notdurft und Gelegenheit nutzen, aber nicht darüber. Denen von Salmendungen und Ringingen soll an ihrem Trieb und Weidebesuch diesseits und jenseits solcher gesetzten Marken und sonst an gelegentlicher Bebauung, Nutzung und Nießung ihrer Güter auf dem ganzen Heufeld nichts genommen sein, besonders auch denen von Salmendingen an ihren Hölzern und Verordnung des Banns auf Heufeld. Die aufgerichteten Steine: beginnend auf Heufeld am Schlatter Berg auf der Halde in einen Eichbaum - durch das Feld hinab in einen Mehlbaum - durch das Feld, der Schilt genannt, in einen dürren Stock hinüber gen Ringingen, vor der braitten Heckh genannt, in einen Birnbaum - gen Jungingen in einer Heggendorn, in einen Apfelbaum (Öffelbom), in Romern genannt, - ein Mark oberhalb des Wegs, der von Ringingen auf Hechingen geht, durch das Feld, die Law genannt, in einer Eichbaum - große Eiche - Linde - große Eiche, dahin eine alte erneuerte Lach, die Heufeld uri Ringinger Trieb und Tratt scheidet, oberhalb der Steig, die von Jungingen heraufgeht. - Es werden zwei gleichlautende Urkunden ausgefertigt, für jede Partei eine