Vor Gert Kremer, Richter und Gograf zu Rheine und Bevergern, treffen Johan Sunderman, Johan Wyschman, Johan Brinckman, Johan Welp, Dirick Plagge, Johan Schulte to Kettendorp, Herman de Fenneker und Johan Schulte zum Dalhove, wohnhaft im Kirchspiel Saerbeck, auch als Bevollmächtiger der anderen Eingesessenen der Dorf- und Westladberger Bauerschaft, die zusammen in eine Mark gehören, eine Übereinkunft, damit die Mark durch ungebührliches Plaggenmähen und Viehtrift nicht beschädigt wird. Es sollen auch keine neuen Zuschläge und Kotten gestattet werden, ohne daß die Erfexen zustimmen. Niemand soll mehr Vieh eintreiben, als er des Winters über im Stall hatte. Niemand soll ohne besondere Erlaubnis das Duißholz hauen, das zwischen dem Sundern und Westladbergen liegt. Zuwiderhandlungen werden mit einer Tonne Bier an das fürstliche Amt und einer Tonne Bier an die Bauern sowie mit Beschlagnahme des Viehs, das unerlaubt eingetrieben wurde, bestraft. Kornoten: Thomas Johan genannt Blomendall und Johan Wandtmaker, Bürgermeister zu Bevergern. Besiegelt von Jurgen Nagel, Drost zu Bevergern, und Dietrich Torck, Rentmeister, sowie von dem Richter. am dingstage nha Aegidii

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Westfalen
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