Richter Clas Schenckenberg gebietet für Herrn Wigand als Zinsmeister von Altmünster zum ersten Mal die Räumung der neuen Badstube in dem Kirschgarten und der dazu gehörigen Unterpfänder für versessene Gült und stellt Termin "uff den nehisten dornstag nach sant Veltens dage [...] dusent vierhundert viertzig und nune" [20.2.]. An diesem Tag, vor Richter Johann Granß, wird der Termin auf Donnerstag nach Oculi [20.3.] erstreckt. An diesem Tag, vor Richter Heinrich Bock, gebietet Richter Clas Schenckenberg zum zweiten Mal und stellt Termin auf Freitag darnach [21.3.]. An diesem Tag gebietet er zum dritten Mal und stellt Termin auf Samstag darnach [22.3.]. Zu Gericht saß am Freitag Richter Jakob Wertheim, am Samstag Richter Clas Schenckenberg. Bechtolf Philips, der Fürsprecher, verantwortet die Ausgebote; Henn Rabenolt heischt als Vertreter der Stadt Mainz das dritte Ausgebot bis auf Donnerstag nach Letare [27.3.]. An diesem Tag, vor Richter Heinrich Bock, erfolgt kein Einspruch mehr. Zeugen: Bechtolf Philips, der Fürsprecher, und Rudolf von Oppenheim, Diener des Richters Clas Schenckenberg.