Kläger: Rickel Düsterhop, Frau des Franz Düsterhop, Ratsherr der Stadt Lüneburg, und Witwe des Barthold vam Rhyne, Bürger zu Lüneburg, als Erbin der Catharina vam Rhyne, Witwe des Barthold vam Rhyne, Bürgermeister der Stadt Hamburg (Beklagter).- Beklagter: Hinrik Lampe, Bürger zu Hamburg, (Kläger) und als Nebenbeklagter der Rat der Stadt Hamburg.- Streitgegenstand: Appellationis (secundae); Zuständigkeit des Reichskammergerichtes in einem bereits früher vom Reichskammergericht nach Hamburg zurückgewiesenen Streit um die Gültigkeit einer Schuldverschreibung und um die Haftung der Kläger für die Schulden ihres Mannes mit einem Kapital, das ihr und den anderen Erben der Catharina vam Rhyne in einem Brauhaus des Cord Sch(u)emann in der Reichenstraße zugeschrieben worden war; Einrede der Kläger unter anderem wegen Wucherzinsen

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Staatsarchiv der Freien und Hansestadt Hamburg
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