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Klage des Bernhard Kerckering zu Gisking ./. den Rittmeister von der Recke wegen eines Personalarrests.
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Enthält: 12 Reiter des Beklagten haben den Kläger bei Albachten gefangen genommen und nach Münster in das Ludgerithor gebracht. Der Beklagte ist dann aus der Stadt gekommen und hat den Kläger beleidigt und misshandelt. Kläger beantragt, über den Beklagten den Personalarrest zu verhängen, bis er cautio de non offendendo und cautio de judicio sisti et iudicatum solvi leistet. Dem Antrag wird stattgegeben.