Symondt Mauchenheimer von Zweibrücken bekundet, daß Johann Graf zu Nassau und Saarbrücken ihn mit dem Burglehen zu Saarbrücken [wie 1455 April 9], jedoch, falls er keine Söhne hinterläßt, zugleich für eine Tochter belehnt hat. Siegler: Aussteller.

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Hessisches Hauptstaatsarchiv
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