Es wird bekundet, daß Anna von Irmtraut, Äbtissin zn Gnadenthal, kurz vor ihrem Tode in einem Kodizill mit dem, was sie als Äbtissin ersparte, 1000 Reichstaler und 1000 Goldgulden für Kirchen, Schulen und milde Sachen stiftete, auch aus den Gefällen des Klosters dem Pastor desselben gewisse Einkünfte aussetzte und den Grafen Ernst Kasimir von Nassau-Katzenelnbogen, Vianden und Diez, Herrn zu Beilstein, Statthalter in Friesland und Feldmarschallgeneral der Vereinigten Niederländischen Provinzen, als Landesherrn und hoher Obrigkeit über dem Kloster zum Exekutor erbat, auch ihre Nachfolgerin und die Konventualen ersuchte, dies Testament anzunehmen. Während der Graf sich das Legat gefallen ließ und dem Doktor der Rechte Martin Naurath, Amtmann zu Diez, befahl, es auszuführen, fanden sich die noch übrigen Konventsjungfern, Liebmut von Irmtraut, nunmehr bestätigte Äbtissin zu Gnadenthal, und Beatrix Schell, samt ihrem Beistand wegen des Klosters beschwert, da es dem Kloster zum Rechtsnachteil gereiche, wenn es den Anschein habe, daß es jeder Äbtissin erlaubt sei, über den Vorrat des Klosters zu verfügen, da auch dem Kloster bei Ausführung dieses Kodizills kein Vorrat bleiben würde, man außerdem vieles für das baufällige Kirchendach anzulegen und ziemliche Schulden abzubezahlen habe sowie allerhand neue Anlagen nötig seien. Es wurde daher unter Vorbehalt der landesherrlichen Ratifikation beschlossen, daß das Vermächtnis über 1000 Reichstaler in Kraft bleibt, doch die Austeilung der davon fallenden Zinsen an die Armen mit Vorwissen und Beiordnung der jeweiligen Äbtissin erfolgt, daß von dem Legat über 1000 Goldgulden die Hälfte beim Kloster bleiben soll, während die andere Hälfte zu größerem Vorteil auch auf Reichstaler ausgeliehen werden soll. Beide Summen, die 1000 Reichstaler und die 500 Goldgulden, sollen gegen ausreichende Versicherungen, die der Amtmann zu beschaffen übernimmt, ganzen Gemeinden in des Grafen Ernst Kasimir Land der Grafschaft Diez insbesondere bei ihrer jetzigen Belastung auf 5 Prozent ausgeliehen und die Renten gemäß dem Legat verwendet werden. Hinsichtlich des dritten Legats, das den Pastor zu Gnadenthal betrifft, versprechen Äbtissin und Konvent, daß sie jederzeit gegen den Pastor, insbesondere Herrn Gottfried Cappes, der nun viele Jahre im Kloster treue Dienste geleistet hat, nach Gelegenheit des Ertrags an Frucht und Wein sich so verhalten wollen, daß er keine Ursache zur Klage hat. - Hierzu haben mitgeraten auf seiten des Amtmanns die Herren Johann Wißenbach, Pastor und Inspektor zu Diez, Karl Bloch, Pastor zu Freiendiez, und Jakob Graß, Kaplan zu Diez, von seiten der Äbtissin und Konventsjungfer die Adligen ('wohledlen und vesten') Philipp Kuno Schütz von Holzhausen, Antonius Neuwer von Montabaur und Henrich von Irmtraut. - Unterschrift aller vorgenannten Personen.

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Hessisches Hauptstaatsarchiv
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