Appellationis Auseinandersetzung um die Festlegung von Preisen durch das Gewett
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(1) 0996
Wismar G 34 (W G 2 n. 34)
Abt. IV. Rep. 1. B Prozeßakten des Tribunals 1653-1803
Prozeßakten des Tribunals 1653-1803 >> 07. 1. Kläger G
(1673-1692) 09.11.1692-04.05.1693; 20.04.1694
Kläger: (2) Friedrich Ziegel, Hans Hauke, Wollfriedt Goll und Joachim Goyers, Älteste und Amtsgenossen des Amtes der Garbräter in Wismar (Kl. in 1. Instanz)
Beklagter: Amt der Knochenhauer in Wismar (Bekl. in 1. Instanz) und Bürgermeister und Rat von Wismar als Nebenbekl.
Anwälte, Prokuratoren: Kl.: Dr. Adam von Bremen (P) Nebenbekl.: Dr. Friedrich Wagner (A), Dr. Jacob Gerdes (P)
Fallbeschreibung: Kl. appellieren gegen ein vom Rat bestätigtes Urteil des Gewetts, daß die Garbräter "das Pfund Fleisch ein Dreiling weniger dan die Knochenhauer" verkaufen müssen, obwohl sie es für den selben Preis kaufen. Kl. beschweren sich, daß die 4 in Wismar ansässigen Knochenhauer nicht in der Lage sind, die Stadt mit Fleisch zu versorgen, Kl. aber mit den verordneten Preisen in den Ruin getrieben werden und dies zum Schaden Wismars und seiner Bevölkerung sei. Am 18.11.1692 erläßt Tribunal ein Reskript an Rat, die Rationes decidendi einzuschicken, am 14.01.1693 begründet Ratsgericht seine Ansicht. Am 20.04.1694 erbitten Kl. Kopie des Berichts und erhalten diesen am 30.04.1694. Am 31.05.1695 argumentieren Kl. gegen die Sicht des Rates und erbitten Korrektur des Urteils, am 03.09.1695 setzt das Tribunal dies "zur Konferenz aus", weiteres erhellt nicht.
Instanzenzug: 1. Gewett zu Wismar 1692 2. Ratsgericht 1692 3. Tribunal 1692-1696
Prozessbeilagen: (7) von Notar Erich Schilling aufgenommene Appellation vom 29.08.1692; Urteile des Gewetts und des Ratsgerichts vom 27.08.1692; Supplik der Kl. an Ratsgericht (o.D.); Auszug aus der Urkunde der Grabräter vom 12.04.1673
Beklagter: Amt der Knochenhauer in Wismar (Bekl. in 1. Instanz) und Bürgermeister und Rat von Wismar als Nebenbekl.
Anwälte, Prokuratoren: Kl.: Dr. Adam von Bremen (P) Nebenbekl.: Dr. Friedrich Wagner (A), Dr. Jacob Gerdes (P)
Fallbeschreibung: Kl. appellieren gegen ein vom Rat bestätigtes Urteil des Gewetts, daß die Garbräter "das Pfund Fleisch ein Dreiling weniger dan die Knochenhauer" verkaufen müssen, obwohl sie es für den selben Preis kaufen. Kl. beschweren sich, daß die 4 in Wismar ansässigen Knochenhauer nicht in der Lage sind, die Stadt mit Fleisch zu versorgen, Kl. aber mit den verordneten Preisen in den Ruin getrieben werden und dies zum Schaden Wismars und seiner Bevölkerung sei. Am 18.11.1692 erläßt Tribunal ein Reskript an Rat, die Rationes decidendi einzuschicken, am 14.01.1693 begründet Ratsgericht seine Ansicht. Am 20.04.1694 erbitten Kl. Kopie des Berichts und erhalten diesen am 30.04.1694. Am 31.05.1695 argumentieren Kl. gegen die Sicht des Rates und erbitten Korrektur des Urteils, am 03.09.1695 setzt das Tribunal dies "zur Konferenz aus", weiteres erhellt nicht.
Instanzenzug: 1. Gewett zu Wismar 1692 2. Ratsgericht 1692 3. Tribunal 1692-1696
Prozessbeilagen: (7) von Notar Erich Schilling aufgenommene Appellation vom 29.08.1692; Urteile des Gewetts und des Ratsgerichts vom 27.08.1692; Supplik der Kl. an Ratsgericht (o.D.); Auszug aus der Urkunde der Grabräter vom 12.04.1673
Akten
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person oder Organisation über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
29.10.2025, 11:27 MEZ