Appellationis Auseinandersetzung um Aufteilung eines Erbes
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(1) 0164
Wismar B 65 (W B 2 n. 65)
Abt. IV. Rep. 1. B Prozeßakten des Tribunals 1653-1803
Prozeßakten des Tribunals 1653-1803 >> 02. 1. Kläger B
08.09.1671-11.05.1672, 18.10.1673-24.10.1673
Kläger: (2) Hinrich Buchholtz, namens seiner Frau Catharina, geb. Rammelberg, Witwe des Claus Niebuhr, seit 18.10.1673 Witwe Buchholtz zu Wismar (Bekl. in der 1. Instanz)
Beklagter: Oswalt Schmidt, namens seiner Frau und der Anna Rollin, als Erben des Christoph Rollin, zu Wismar (Kl. in der 1. Instanz)
Anwälte, Prokuratoren: Kl.: Dr. Heinrich Friedrich Schabbell (A & P) Bekl.: Dr. Jacob Gerdes (A & P)
Fallbeschreibung: Kl. wehrt sich gegen die ihm vom Rat auferlegte Übergabe einer verschließbaren Truhe und mehrerer Rostocker Obligationen in das gemeinsame Erbe, bevor er nicht seinen Anteil aus dem Erbe erhalten hat. Er sieht diese Dinge als Sicherheit für die Auszahlung seines Anteils an und weigert sich zudem, den dritten Teil zu den bisherigen Prozeßkosten wegen des Rostocker Erbanteils zu übernehmen und verschiedene andere Kosten zu tragen, solange die Gegenpartei nichts das Ihrige geleistet hat. Das Tribunal fordert am 24.10.1671 die Akten der Vorinstanz vom Rat an und setzt am 05.02.1672 den 16.02. zur Eröffnung der vorinstanzlichen Akten an. Am 04.05. tragen Bekl. ihre Argumente gegen den Schriftsatz des Kl.s vor, beschuldigen ihn der "frivolen Appellation" und bitten um Prozeßbeschleunigung. Das Tribunal nimmt dies am 10.05.1672 zur Erwägung an. Am 18.10.1673 teilt die Witwe Buchholtz mit, daß sich die Parteien miteinander verglichen hätten, das Tribunal nimmt dies am 21.10.1673 zur Kenntnis.
Instanzenzug: 1. Ratsgericht 1671 2. Tribunal 1671-1673
Prozessbeilagen: (7) von Notar Gottfried Reichardt aufgenommene Appellation vom 09.06.1671; Ratsgerichtsurteil vom 03.06.1671; von Tribunalspedell Havemann ausgestellte Übergabequittungen für 2 Tribunalsmandate vom 09.09.1671; Prozeßvollmacht des Kl.s für Dr. Schabbel und des Bekl. für Dr. Gerdes vom 05.02.1672
Beklagter: Oswalt Schmidt, namens seiner Frau und der Anna Rollin, als Erben des Christoph Rollin, zu Wismar (Kl. in der 1. Instanz)
Anwälte, Prokuratoren: Kl.: Dr. Heinrich Friedrich Schabbell (A & P) Bekl.: Dr. Jacob Gerdes (A & P)
Fallbeschreibung: Kl. wehrt sich gegen die ihm vom Rat auferlegte Übergabe einer verschließbaren Truhe und mehrerer Rostocker Obligationen in das gemeinsame Erbe, bevor er nicht seinen Anteil aus dem Erbe erhalten hat. Er sieht diese Dinge als Sicherheit für die Auszahlung seines Anteils an und weigert sich zudem, den dritten Teil zu den bisherigen Prozeßkosten wegen des Rostocker Erbanteils zu übernehmen und verschiedene andere Kosten zu tragen, solange die Gegenpartei nichts das Ihrige geleistet hat. Das Tribunal fordert am 24.10.1671 die Akten der Vorinstanz vom Rat an und setzt am 05.02.1672 den 16.02. zur Eröffnung der vorinstanzlichen Akten an. Am 04.05. tragen Bekl. ihre Argumente gegen den Schriftsatz des Kl.s vor, beschuldigen ihn der "frivolen Appellation" und bitten um Prozeßbeschleunigung. Das Tribunal nimmt dies am 10.05.1672 zur Erwägung an. Am 18.10.1673 teilt die Witwe Buchholtz mit, daß sich die Parteien miteinander verglichen hätten, das Tribunal nimmt dies am 21.10.1673 zur Kenntnis.
Instanzenzug: 1. Ratsgericht 1671 2. Tribunal 1671-1673
Prozessbeilagen: (7) von Notar Gottfried Reichardt aufgenommene Appellation vom 09.06.1671; Ratsgerichtsurteil vom 03.06.1671; von Tribunalspedell Havemann ausgestellte Übergabequittungen für 2 Tribunalsmandate vom 09.09.1671; Prozeßvollmacht des Kl.s für Dr. Schabbel und des Bekl. für Dr. Gerdes vom 05.02.1672
Akten
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person oder Organisation über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
29.10.2025, 11:30 MEZ