Search results
  • -4 of 4,959

Klaus Sturer, Richter zu Endingen, daselbst mit Bürgermeister und Rat zu Gericht, urteilt in der Appellationssache des Cornelius Zain, Schreiber des Abts Lorenz von Ettenheimmünster als Kläger, und des Hans Wagner genannt Morder, Bürger zu Endingen, als Beklagten. Der Kläger beruft sich auf ein mit Urkunde von 1527 September 27 (Aussteller: Erhart Schäfer) ergangenes Urteil, wonach das Kloster als jährlichen Zins aus einem Rebgut 1 Saum Weins beanspruchen darf. Der Beklagte macht geltend, er habe gegen dieses Urteil Einspruch erhoben, da der Weinzins nicht von seinem Gut zu entrichten sei, das er von Hans Später gekauft habe. Das Urteil lautet, der Beklagte habe den Zins bei Strafe von 10 Pfund Pfennig zu entrichten.

Show full title
Landesarchiv Baden-Württemberg
Data provider's object view
Loading...