Jobst und Jorg von Rotenhan zu Schenkenawe, Gebrüder, verleihen dem Hermann Loelein, seiner Frau, seinen Söhnen und Töchtern 1 Selde zu Puchenrode zu Zinslehen, die zuvor der alt Oßbir besessen hat. Zins: Von dem jährl. Zins von 3 Gulden, den bisher der alt Oßbir reichte, hat Hermann Loelein 2 Gulden mit 42 Gulden rhein. abgekauft, so daß letzterer jährlich nur noch je 1/2 Gulden (fl.) an Walpurgis und Michaelis zusammen mit je 2 Käsen an Pfingsten und Weihnachten, 1 Schock Eier zu Ostern, 6 Frontagen oder Pfennige (den.) je Frontag - nach Wahl der Verleihers- geben muß. Bei Tod des Beliehenen wird, sofern seine Erben die Selde übernehmen, "die leyhen on silber und on golt und kein hantlon davon" genommen, es sei denn, daß die Selde verkauft wird. In diesem Fall bekommen die Verleiher den Handlohn, "wie im lande Franken gewohnheit ist". Geben ... 1467 auf sambstag nach sant Johanstag ante portam latinam

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Staatsarchiv Bamberg