Tilen v.d. Broke und die Brüder Herman und Jobst Kahlen Gerlags Söhne, und Gerlof Kalen, Statius seel. Sohn, und Otten v. Adenstedt, Heinrichs seel. Sohn, zum Gesammtlehn mit 2 Hufen und 1 Hofe zu Bonstedte, wie sie solche Güter von den von Wenden und nach deren Aussterben von dem Fürstlichen Hause zu Lehn getragen haben. d. d. eod. (Unterschrift. Bruchstück des Siegels.)