1430, Februar 15; Stade Notariatsinstrument des kaiserlichen Notars Ludolf Bruns, Klerikers der Diözese Bremen Matthias Wicker, Dechant des Stifts zu Ramelsloh, Richter und Subkonservator des Abtes und des Konvents des Klosters St. Marien vor Stade teilt dem Klerus der Diözese Bremen sowie in Wilster, Heiligenstätten und Itzehoe mit, daß der Propst Johannes des Kollegiatstifts St. Alexander zu Wildeshausen dem Propst von St. Georg zu Stade und ihm, dem Dechanten des Stifts Ramelsloh, eine Bulle von Papst Martin V. mitgeteilt habe, durch welche er mit der Untersuchung von Rechtsverletzungen gegen das Kloster St. Marien zu Stade beauftragt worden sei und zitiert daher mehrere ihm vom Abt des Marienklosters benannte Personen zur Stellungnahme in das St. Georgskloster nach Stade. Ausgestellt in Gegenwart des Johannes de Würden und des Ludolf Heynonis. Siegelankündigung des Notars. Durch die inserierte Urkunde, ausgestellt "prope locum Stengraff vulgariter vocitatur" am 27. November 1429 auf Wunsch des Abtes Hartwig des Marienklosters vor Stade in Gegenwart des Magisters Konrad Bone, Offizials der erzbischöflichen Kurie zu Bremen, des Pfarrers Johannes Rötger zu Bremervörde und des Kaplans Albert Beverstedt zu Himmelpforten, gibt der Wildeshausener Propst Johannes als Richter und Konservator dem Propst des St. Georgsklosters zu Stade und dem Dechanten des Stifts Ramelsloh die hier inserierte Bulle Papst Martins V., ausgestellt in Genf am 25. Juni 1418 (Gebennis vii kaldendas Julii pontificatus nostri anno primo) bekannt, durch welche der Papst ihn beauftragt, dem Marienkloster vor Stade bei der Wiederbeschaffung entfremdeter Güter behilflich zu sein, und fordert die Genannten auf, ihn dabei zu unterstützen. Zeugen sind Johann de Wurden und Ludolf Heynonis. "Datum et actum Stadis anno Domini 1430 indictione octava die vero mensis Februarii XV". In dorso: 1430, März

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Niedersächsisches Landesarchiv
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