Notariatsinstrument des Johannes Polraus, Schreibers des Abts: Abt Johannes von St. Aegydien zu Nürnberg gebietet in Gemäßheit eines (inserierten) kaiserlichen Privilegs vom 12. Januar 1465, welches untersagt Nürnberger Bürger und Untertanen vor ein auswärtiges Gericht zu und insbesondere die westfälischen Freistühle zu laden, bestätigt durch die (inserierte) Bulle Papst Paul II. vom 23. Januar 1469, und als ein Exekutor eben dieser Bulle durch (ebenfalls inseriertes) päpstliches Mandat vom 4. Februar 1469 neben anderen bestellt, Hansen Vollmarr, Freigrafen in Freienhagen, die auf Grund der Klage Hainrich Colers von Vnterschelbach gegen Conrad Hetzer von Claingeschaidt eingeleitete gerichtliche Verfolgung nicht weiter zu betreiben und sich vor dem Gericht des Abts zu verantworten. - Zeugen: Conrad Roßner und Lucas Rüntzellmann. - Siegler: der Abt.

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Staatsarchiv Nürnberg
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