Kurfürst Philipp von der Pfalz verleiht Wolf von Gültlingen den sechsten Teil des Großzehnten an Wein und Frucht zu Weingarten als Mannlehen, den zuvor Gumpold (Gunpolt) von Gültlingen von Otto II. von Pfalz-Mosbach zu Lehen getragen hat und den nach dessen Tode dessen Ehefrau auf Lebtag besaß.