Bei Carolinens [zu Hohenlohe-Kirchberg] Tod ist Weinen unsere Pflicht. Wir leisten sie gerührt, Sie aber will sie nicht. Doch soll die Nachwelt noch aus diesem Blatte hören, daß wir als Mutter Sie wahrhaftig ewig ehren. Die samtliche hinterbliebene Söhne, Tochter, Schwieger-Töchter und Enkelin. Kirchberg den 21. Aug. 1770.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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