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Die von den Fischereipächtern, dem Amtslandrichter Christoph Friedrich Lohß in Ansprung und dem Erblehnrichter Gottlob Friedrich Hertel auf die Termine Michaelis und Weihnachten 1793 an Rest verbliebenen Fischpachtgelder von 58 Talern sowie die von der Herbstförsterei 1793 außenstehenden Holzgelder und deren Einbringung

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Sächsisches Staatsarchiv
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