Kläger: Barthold Beckmann, Kaufmann in Hamburg.- Beklagter: Rat der Stadt Hamburg und als Nebenbeklagter Emanuel Texeira, jüdischer Kaufmann in Hamburg.- Streitgegenstand: Mandati sine clausula; Festlegung der Währung (1104 Pfund flämisch oder Mark lübisch) einer gerichtlich bestätigten Schuldforderung des Klägers an den Nebenbeklagten

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Staatsarchiv der Freien und Hansestadt Hamburg
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