Kurfürst Friedrich I. von der Pfalz, als Oberlandvogt im Elsass und auch für seinen Sohn Philipp und beider Erben, und die Städte Hagenau, Colmar, Schlettstadt, Weißenburg, Kaysersberg, Oberehnheim, Mülhausen, Münster im Gregoriental und Rosheim bekunden, dass sie sich gegen Graf Hans [II.] von Lupfen, Landgraf zu Stühlingen und Herr zu Landsberg, verbündet haben, nachdem dieser die Reichsstadt Türkheim bei Nacht erobert, die Bürger gefangengenommen und geschatzt, einige zu Tode gebracht, weitere zu Verschreibungen und Gelübden gezwungen hatte. Die Aussteller verpflichten sich zum Beistand der Stadt Türkheim, da diese dem Reich und den genannten Reichsstädten zugehörig ist - und falls dies nicht der Fall sein sollte, dann weil ein Eingreifen ihnen als Liebhabern der Gerechtigkeit zustehe. Dafür wollen sie in der ernsten Angelegenheit helfen zu strafen, Wandel und Kehrung zu erreichen und insbesondere die den Bürgern aufgezwungenen Gelübde abzustellen, damit diese wieder zu Bürgern des Reiches werden. Die Aussteller versichern: [1.] die Stellung von Truppen in der größtmöglichen Zahl, zu Pferde, zu Fuß sowie mit Büchsen und Geschütz, [2.] die Stadt Türkheim, das Schloß Landsberg und alle zur Herrschaft Landsberg und der Vogtei Kienzheim zugehörigen Dörfer in ihre Gewalt zu bringen, [3.] die Befestigungen der eroberten Städte und Schlösser zu schleifen und keinen Wiederaufbau zuzulassen, [4.] die Beute und Lösegelder hälftig zwischen Pfalzgraf und den Städten zu teilen sowie [5.] sich gegenseitig gegen jedermann Beistand zu leisten, wenn ein solcher mit Wort oder Tat gegen die Verbündeten wegen der Angelegenheit handeln würde, und bis zum Ende keine separaten Friedensverträge oder Einungen abzuschliessen.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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