Abt Wolfram von Hirsau, Benediktiner Ordens im Speyerer Bistum, gemäß der nachstehend inserierten apostolischen Vollmacht beauftragt, urkundet, daß ihm die unverletzte und unverdächtige Urkunde Papst Eugens IV. mit der Bleibulle des Papstes an der Hanfschnur durch Äbtissin Anna und den Konvent des Klosters in Oberstenfeld, Augustiner Ordens in der Speyerer Diözese vor Notar und Zeugen vorgelegt wurde, die er von Wort zu Wort gelesen hat, mit folgendem Wortlaut. (Inseriert die Urkunde Papst Eugens IV., Florenz 1435 Juni 4.) Nach Kenntnisnahme der päpstlichen Urkunde nahm der Abt geschworene Zeugen zu sich und hat sich davon vergewissert, daß es sich so verhielt, wie in der Urkunde ausgeführt und daraufhin die Inkorporation der Kirche in Mundelsheim, deren Patronatsrecht der Äbtissin und dem Konvent zusteht, vorgenommen, wobei von den Einkünften der Kirche in Mundelsheim ein angemessener Teil für den ständigen Vikar vorbehalten wurde. Der ständige Vikar hat alle gottesdienstlichen Obliegenheiten auszuüben und zum Nutzen der Kirche, der Äbtissin und des Konvents zu wirken und Schaden abzuwenden. Er hat die Lasten von Bischof, Archidiakon und alle anderen zu tragen, mit Ausnahme der päpstlichen, kaiserlichen, königlichen und anderen Abgaben und ungewöhnlicher Steuern, die der Kirche auferlegt werden sollten, die von Äbtissin und Konvent übernommen werden. Der ständige Vikar soll genießen 5/4 Acker gelegen uff dem selhofen, stößt einerseits an Junker Hans von Urbachs Acker und andererseits auf den Frühmeßacker, 1 ½ Morgen Acker gelegen über Eck, stößt unten daran der junge Danzimlöffel und oben Junker Bernold von Urbach, 1 ¼ Morgen Acker gelegen unter dem Wograin, an einer Seite an Hänslin Nawer, an der anderen Seite an Peter Weidners (Wydners) Frau. Gegen 1 ½ Morgen Wiesen, gelegen in der Au (Owe) neben den von Urbach und Hänslin Mercker auf der anderen Seite. Die Widem ist vererbt und gibt jährlich dem Pfarrer zu Mundelsheim 24 Malter der drei Korne des großen Maßes. Ferner ein Eimerlein Wein, gibt Hans Mercker aus einem Morgen Weingarten an dem Berg. Der Lutterer gibt ebenfalls 1 Eimerlein Wein aus einem Morgen Weingarten am Berg. Hans Mercker gibt ½ Eimerlein Wein aus ½ Morgen Weingarten, gelegen zu Mühlbach. Ein Pfarrer soll jährlich 15 Büschel Roggenstroh und 15 Büschel Haberstroh erhalten. Äbtissin und Konvent haben diese Einkünfte 1420 vermehrt um 6 Malter der drei Früchte Mundelsheimer Maß, die er von Äbtissin und Konvent jährlich an Mariä Geburt [September 8] erhalten soll und 2 Esslinger Eimer Wein im Herbst. Weiter wurden die Einkünfte vermehrt um 10 Malter der drei Korn und 2 Eimer Wein. Äbtissin und Konvent und Vischer, derzeitiger ständige Vikar, der vor dem Abt erschienen ist, haben versprochen, bei diesen Bestimmungen zu blieben und nicht dawider zu handeln. Der Notar Johann Slimpecher von Dieburg wurde beauftragt, dies alles in ein Notariatsinstrument zu bringen.