Bürgermeister und Rat zu Brakel bestätigen die (inserierte) Abschrift der ihnen vom Kloster Berinckhusen übergebenen Urkunde vom 16. Februar 1310 (Stadtarchiv Brakel Urk. Nr. 91) über Heynhusen (Hainhausen) und versprechen, da die Urkunde auch den vom Kloster behaltenen Hof zu Hemessen (Hembsen) betrifft, diese jederzeit vom Kloster einsehen zu lassen. Da das Kloster der Stadt gewisse Güter für 50 Jahre verpfändet hat, will die Stadt ihre jährliche Rente an das Kloster von 8 Goldgulden vor Ablauf der 50 Jahre nicht ablösen, und erst, wenn das Kloster die Güter ablöst, wird die Stadt den ihr vom Kloster überlassenen Erbzins von 2 Kaufmannsgulden jährlich aus Heienhusen (Hainhausen) beanspruchen. fridages na Andree des hilligen apostels
Vollständigen Titel anzeigen
/
Namensnennung 4.0 International