Herzog Wilhelm von Jülich, Kleve und Berg, Graf von Mark, bekundet, daß die von den Landständen aller Länder im Jahr 1543 [während des Geldrischen Krieges] zur Bezahlung der Reiter und Kriegsknechte bewilligte, aber hinsichtlich des Jülicher Landesteils auf Bitten der dortigen Landstände wegen damaliger, durch Kriegslasten bedrückten Lage des Herzogtums Jülich bei den Untertanen schließlich nicht erhobenen Steuer in Höhe von 42.300 Gulden, zu der auch die Unterherren beitragen sollten, die Privilegien der Unterherren nicht beeinträchtigen soll.

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Rheinland
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