Kurfürst Johann Wilhelm in Bayern [von der Pfalz] bekundet, dass er Johann Christoph von Gemmingen, des verstorbenen Johann Reinhards Sohn, für diesen selbst und für dessen Vettern Uriel und Reinhard von Gemmingen, dazu vormundschaftsweise für Ernst Ludwig von Gemmingen, des verstorbenen Weiprechts Sohn, mit folgendem, von der Herrschaft Weinsberg rührenden Mannlehen belehnt hat, der Burg und Behausung zu Michelfeld mit Mauern, Gräben und Vorhof sowie dem halben Hof in der unteren Gasse daselbst mit 57 Morgen Äckern und 3 ½ Morgen Wiesen. Dieser Besitz ist durch Brida von Neuenstein an Hans den Kecken von Gemmingen gelangt und wäre mit dem Tod Weirich von Gemmingens 1613 der Pfalz heimgefallen, jedoch wurde am 30. Januar 1613, noch zu Weirichs Lebzeiten, Reinhard von Gemmingen gegen Bezahlung von 2000 Gulden an die kurpfälzische Kammer die Sukzession in das Lehen zugestanden; von dieser Summe wurden 1000 Gulden an das Amt Mosbach bezahlt, die übrigen 1000 Gulden sollten mit Billigung Kurfürst Friedrichs V. an dem Lehen verbaut werden, was aber infolge der anschließenden lang währenden Kriegsunruhen ebenso unterblieben ist wie die weiteren Belehnungen.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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