Supplik der Wollweberzunft an den Landesherrn, ihre Walkmühle und die Färber das Farbhaus mit baulicher Veränderung der Wasserkunst weiterhin nutzen zu dürfen, weil die Bürgermeister die Nutzung auf Grund der Verunreinigung der Wasserkunst untersagten, 19. Mai 1623

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Stadtarchiv Siegen