Anspruch des Appellaten auf 3000 Rtlr. plus Zinsen aufgrund eines Heiratsvertrages von 1644 zwischen seinen Eltern Adam Wilhelm von Schellardt zu Gürzenich und Maria Elisabeth Raitz von Frentz zu Schlenderhan. Damals war verabredet worden, daß die Braut für den Verzicht auf Ansprüche an den Gütern ihrer Familie 11000 Rtlr. Mitgift bekommen sollte, davon 1000 Rtlr. innerhalb eines Jahres in bar, 7000 Rtlr. sollten von ihrer Mutter verpensioniert werden und die restlichen 3000 Rtlr. sollten die künftigen Eheleute aus Forderungen erhalten, die die Brautmutter noch an den Herzog von Jülich hatte.

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Rheinland
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