Vor Bürgermeister und Rat zu Freiburg vergleichen sich das Kloster Oberried und die Pfleger des Gutleuthauses dahingehend, dass eine dem Kloster zustehende Gült von 6 Schilling, von deren Vorhandensein auf einem von dem Gutleuthaus an Martin Hilzen verkauften Rebstück Letztere nichts wußten, auf ein anderes Gut des Johann Schouteres in Gehorn übertragen wird.