Schuldforderung von 1000 Rtlr. Kapital und 1300 Rtlr. seit 1702 aufgelaufener Zinsen. Am 20. März 1732 hatte Bolles zur Tilgung von Gehaltsforderungen und Barauslagen aus seiner Tätigkeit als Kanzleidirektor von der verwitweten Reichsgräfin Anna Ursula Elisabeth von Gleichen und Hatzfeldt, Schwiegermutter des F. K. W. von Hillesheim und des Anton von Hatzfeldt, eine Schuldanerkenntnis von 1000 Rtlr. übertragen erhalten, die Franz Graf von Hatzfeldt zu Weisweiler 1702 seinem Vetter Sebastian Graf von Gleichen und Hatzfeldt, Ehemann der Anna Ursula Elisabeth, in Mülheim am Rhein ausgestellt hatte. Zur Schadloshaltung wandte sich Bolles nun an Franz’ nächstjüngeren Bruder Edmund Florens und an die Schwiegersöhne der Anna Ursula Elisabeth, die ihre Güter dafür verpfändet hatte.

Vollständigen Titel anzeigen
Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Rheinland
Objekt beim Datenpartner