Schiedsspruch zwischen den Karthäusern von Grünau und ihrem Müller zu Dertingen einerseits und Schultheiß, Dorfmeister und Gemeinde zu Dertingen andererseits wegen Bußschilling und Mahlgebühr der Dertinger Mühle, gesprochen durch die von den Parteien dazu aufgeforderten Schiedsleute: Hanns Ketner, Schultheiß zu Urphar, Endres Hase, Zentgraf, und Hanns Schetzlin, Schultheiß zu Remlingen, Cuntz Flegeler von Lindelbach, und Peter Stachel von Faulbach. Weil die Mühle von den Grafen von Wertheim herrührt und die Urkunden auf Wertheimer Währung lauten, soll der Bußschilling zu 3 h gerechnet werden. Mit der Mahlgebühr (mitze), sowohl bei rauher wie bei harter Frucht, und mit den Fuhren zu und von der Mühle soll es wie bei der Wertheimer Mühle gehalten werden.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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