Kurfürst Friedrich I. von der Pfalz bekundet, dass er als Landesfürst und mit Zustimmung Bischof Reinhards I. von Worms, Dieters von Handschuhsheim, und anderer Freunde der volljährigen Kinder des Freiherrn Friedrich von Fleckenstein zu Madenburg, der geistesschwach (siner vernünfft gepfent und synlose) geworden war, bis auf Widerruf den Friedrich von Rosenberg zum Vormund gesetzt hat. Der Pfalzgraf befiehlt und bevollmächtigt Friedrich, die den fleckensteinischen Kindern zustehenden Gefälle einzunehmen und anzulegen, eine jährliche Rechnungslegung vorzunehmen und treu zu ihrem Besten zu entscheiden, wobei er in strittigen Angelegenheiten nach dem Rat ihrer Freunde handeln soll. Nimmt der von Rosenberg in diesem Dienst Schaden, sei es an Pferden oder anderem, soll es ihm von den Kindern und ihren Freunden angemessen bei der Rechnungslegung ersetzt werden.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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