Hans Weber, B. und Schneider zu Sulz, erneut daselbst in den Turm gelegt, weil er trotz Verbots Wirtshäuser aufgesucht hatte, jedoch aus Rücksicht auf seine arme Ehefrau und auf Fürbitten seiner Freunde und ehrbarer Leute wieder freigel., schwört U. und gelobt, ohne Genehmigung keine Wirtshäuser, offenen Gesellschaften und Zechgelage zu besuchen und keinen Degen, kein Seitenmesser und keine hohe Wehr zu tragen.