Gütliche Übereinkunft
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E1 A 172/9
Vorl. Nr.: 347
172/9
E1 A Urkunden
Urkunden >> Rathausarchiv
21. Oktober 1598
Enthält: Vor Mattheis Middelman und Paulus von der Hart, Schöffen der Stadt Erkelenz, bekundet Gerhart Wolters, Schöffe zu Kückhoven (Kueckhoven), zusammen mit seinen drei Vorkindem Johann, Wolter und Syb, die er aus der Ehe mit Lehn Kedde hat, folgende gütliche Übereinkunft: Seine gen. Vorkinder und die Nachkinder, die er aus seiner zweiten, mit Druid Breuwers eingegangenen Ehe haben wird, sollen seinen jetzigen und künftigen Besitz zu gleichen Anteilen erben. Was den von Hein Schrueder herstammenden Hofplatz und Bongart angeht, den er allein erworben hat und bebaut, während er mit Druid den Sohn Gerhart bekommen hat, ist vereinbart, daß dieses Haus und Hof und Bongart die Nachkinder ganz allein haben sollen. Den durch den Verkauf etlicher Erbgüter erzielten Überschuß von 36 Tlr . , den jetzt die Vorkinder nutzen, wollen diese nach dem Tode des Vaters an die Nachkinder freiwillig auszahlen.
Archivale
Aussteller: Siegler: die Schöffen
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
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Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
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Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
09.01.2026, 12:01 MEZ