Der Reichsbannerträger Graf Hartmann von Grüningen genehmigt die von Seite des Edlen Berthold von Blankenstein und dessen Gemahlin Elisabeth, einer Ministerialin des Grafen, erfolgte Schenkung des Patronatsrechts der Kirche zu Steinheim und anderer Besitzungen, insbesondere von Jux, zum Besten der Gründung des Klosters in Steinheim, sowie die Schenkungen seiner Vasallen und Leute an dieses Kloster.