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Johann Honingh und seine Ehefrau gestatten dem Joh. ter Vulen Wiederlöse einer ihnen aus einem Hause bey dem Caldenberghe zu Wesel verschriebene Rente von einem rhein. Gulden, epiphanie.
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Johann Honingh und seine Ehefrau gestatten dem Joh. ter Vulen Wiederlöse einer ihnen aus einem Hause bey dem Caldenberghe zu Wesel verschriebene Rente von einem rhein. Gulden, epiphanie.