Friedrich August [III.], Kurfürst von Sachsen, Markgraf der Niederlausitz, bestimmt, "demnach wir, um dem nachtheiligen Aufkaufe der Wollhändler zu steuern und sowohl den Landleuten den Absatz der Wolle als den Tuchmachern und andern Wollfabricanten die Erlangung dieses Materials zu erleichtern, zu Beförderung sothaner Absicht für gut befunden, einige Wollmärckte in verschiednen Städten unsers Marggrafthums Niederlausitz anzulegen, daß wir der in besagten Marggrafthum belegenen Creyßstadt Luckau nach diesfalls zuförderst eingezogener Erkundigung hierzu Concession ertheilet haben, [...] daß in Luckau ein freyer offener Wollmarckt und zwar Montags vor dem dasigen Bartholomaei-Jahrmarckt jährlich gehalten werde". Der Rat soll Waage und Gewichte, den Stein zu 22 Leipziger Pfunden, halten, dazu einen besonderen Waagemeister verpflichten; von diesem ist die Quantität der Wolle, Name des Verkäufers, Name und Aufenthalt des Käufers, in ein eigenes Buch einzuschreiben; der Verkäufer zahlt dem Rat für jeden Stein 3 Pfennige Waagegeld. "geschehen und geben zu Dreßden am siebenzehenden Monatstage Martii nach Christi Jesu unsers lieben Herrn, einigen Erlösers und Seligmachers Geburt im eintausendt siebenhundert und siebenundachtzigsten Jahre."